KURSSTUFE ALLGEMEIN |
Aktualisierung der
Entschuldigungsregelungen ab Januar
2023
Aus gegebenem Anlass werden die
Entschuldigungsregelungen zum neuen
Jahr aktualisiert
- Konsequente Einhaltung der
Entschuldigungsfristen (insbesondere
der schriftlichen Entschuldigung)
- Individuelle Entschuldigung für
einzelne versäumte Stunden jetzt
auch wieder bei Kurslehrern
verpflichtend (mittels
Fehlzeitenblatt)
Die
ausführlichen Informationen sowie
die entsprechenden Unterlagen und
Formblätter erhaltet ihr über eure
Tutoren (oder auch
hier).
Die aktualisierten Regelungen
gelten ab
unmittelbar nach den
Weihnachtsferien.
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Stillarbeitsräume R112 und R113
Ab diesem Jahr stehen euch neben den
Aufenthaltsräumen im Keller auch die
Räume R112 und R113 als
Stillarbeitsräume zur Verfügung
(1.-7. Stunde und ab der 10.
Stunde).
In der 8./9. Stunde findet in diesen
Räumen zurzeit noch die
Hausaufgabenbetreuung statt.
Die Räume sind
nicht
als Aufenthalts- oder Speiseräume
sondern als reine Arbeitsräume
gedacht, um euch die Möglichkeit zu
geben, in möglichen Hohlstunden in
Ruhe zu arbeiten.
Bitte hinterlasst die Räume so, wie
ihr sie vorgefunden habt und räumt
ggf. Tische und Stühle wieder
entsprechend zurück. Müll gehört
natürlich auch in den Papierkorb.
Null-Punkte-Regelung
im Abitur
Null Punkte in einer schriftlichen
oder mündlichen Abiturprüfung sind
für das Bestehen des Abiturs nicht
zulässig, so dass hier
gegebenenfalls eine mündliche
Zusatzprüfung ablegt werden muss.
Null-Punkte-Regelung
für schriftliche Prüfungsfächer
Bei 0 Punkten im
einem schriftlichen Abiturfach muss
automatisch eine mündliche
Zusatzprüfung abgelegt werden.
In dieser mündlichen
Zusatzprüfung müssen
mindestens drei
Notenpunkte erreicht werden
(Neue)
Null-Punkte-Regelung für reguläre
mündliche Prüfungsfächer
Bei 0 Punkten in
einer regulären mündlichen
Abitursprüfung besteht nun die
Möglichkeit eine zusätzliche
mündliche (Nach-)Prüfung
etwa eine Woche nach der
ursprünglichen Prüfung abzulegen.
Hier sind mindestens 2
Notenpunkte in der Nachprüfung
nötig.
Wichtig: Eine freiwillige mündliche
Nachprüfung im mündlichen
Prüfungsfach ist rechtlich
nicht
zulässig.
Beratung per Email und individuelle
Online-Sprechstundentermine
Angesichts der aktuellen Infektionslage werden wir
uns Sprechstundenangebot wieder primär virtuell
ausrichten.
Bitte nehmt mit uns direkt oder per Email Kontakt
auf, um einen konkreten Termin zu vereinbaren.
Kontaktmöglichkeiten
hier
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KURSSTUFE 2 |
Kommunikationsprüfung in
den modernen Fremdsprachen am 13./14. März
Am kommenden Montag, den 13./14. März finden die
Kommunikationsprüfungen am FWG statt.
13. März: Englisch (Kein
Fachunterricht an diesem Tag - mit Ausnahme der
Basisfächer Englisch)
14. März: Französisch (regulärer
Fachunterricht an diesem Tag)
Über den Prüfungsablauf sowie das genaue Prozedere
informieren die Leistungsfach-Kurslehrer.
> Prüfungsplan Englisch / Französisch
(pdf)
> Formalia Schüler (Prozedere /
formale Vorgaben) (pdf)
(Letztmalige)
Sonderregelungen für das Abitur 2023
Das Kultusministerium hat (letztmalig) folgende
Maßnahmen zur Vermeidung von pandemiebedingten
Nachteilen für den Abiturjahregang 2023 beschlossen:
- Bereitstellung zusätzlicher schriftlicher
Prüfungsaufgaben zur Vorauswahl für die
Kurslehrer am Prüfungstag.
- Verängererung der Prüfungszeit bei
schriftlichen Prüfungen um 30 Minuten (bei einer
Prüfungsdauer von 180 Minuten oder mehr) bzw. 15
Minuten für kürzere Prüfungen.
GFS-Regelungen für die
aktuelle Kursstufe 2
Aufgrund der besondern Corona-Pandemie-Lage konntet
ihr euch in der KS1 freiwilig für (dann
verbindliche) GFS eintragen.
Wenn ihr euch für das Halten einer oder mehrerer GFS
entschieden habt, müssen diese auch, wie mit dem
Kurslehrer vereinbart, gehalten werden.
GFS-Regelungen für die
aktuelle Kursstufe 1
Es gelten ab diesem Schuljahr wieder die regulären
Vorgaben für GFS in der Kursstufe.
Die Corona bedingten Sonderregelungen für die
Kursstufe entfallen.
D.h. die drei formal
vorgeschriebenen GFS müssen bis spätestens zu den Herbstferien
festlegt werden.
Die entsprechenden Formblätter erhaltet ihr in der
Tutorenstunde, und diese müssen dann vor den
Herbstferien den Tutoren zur Kontrolle vorgelegt
werden. Einmal gewählte GFS-Themen und festgelegte
Zeiträume innerhalb der ersten drei Halbjahre müssen
eingehalten werden.
Die Formalia (Termine, äußere Form etc.) findet ihr
zum Download
hier
Leitfaden Abitur 2025
Der Leitfaden zum Abitur 2025 liegt nun in
einer überarbeiteten digitalen Version vor (pdf).
Diese enthält jetzt auch die Anfang Februar
beschlossene Neuregelung hinsichtlich der
Prüfungen / Kursbelegungen im Basisfach
Gemeinschaftskunde bzw. Geografie (s.u.)
Neuregelung
der mündlichen Prüfung / Kursbelegung in
Geografie und Gemeinschaftskunde
Die Fächer Geografie bzw. Gemeinschaftkunde
Fächer können künftig nun nur dann als
Prüfungsfach gewählt werden, wenn Kurse im
jeweiligen Fach über alle vier Halbjahre hinweg
belegt wurden. Die bisher übliche
Kombinationsprüfung Geo/Gmk entfällt damit.
Die Pflicht mindestens zwei Kurse in Gmk bzw.
Geo zu belegen besteht aber weiterhin.
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