KURSSTUFE ALLGEMEIN |
Aktualisierung der
Entschuldigungsregelungen ab Januar
2023
Aus gegebenem Anlass werden die
Entschuldigungsregelungen aktualisiert
- Konsequente Einhaltung der
Entschuldigungsfristen (insbesondere
der schriftlichen Entschuldigung)
- Individuelle Entschuldigung für
einzelne versäumte Stunden jetzt
auch wieder bei Kurslehrern
verpflichtend (mittels
Fehlzeitenblatt)
Die
ausführlichen Informationen sowie
die entsprechenden Unterlagen und
Formblätter erhaltet ihr über eure
Tutoren (oder auch
hier).
Die aktualisierten Regelungen
gelten ab
unmittelbar nach den
Weihnachtsferien.
|
Stillarbeitsraum R113
Ab diesem Jahr steht euch neben dem
Aufenthaltsraum im Keller auch der
Raum R113 als Stillarbeitsraum zur Verfügung
(1.-7. Stunde und ab der 10.
Stunde).
In der 8./9. Stunde findet in diesem
Raum zurzeit noch die
Hausaufgabenbetreuung statt.
Der Raum ist
nicht
als Aufenthalts- oder Speiseraum
sondern als reiner Arbeitsraum
gedacht, um euch die Möglichkeit zu
geben, in möglichen Hohlstunden in
Ruhe zu arbeiten.
Bitte hinterlasst den Raum so, wie
ihr ihn vorgefunden habt und räumt
ggf. Tische und Stühle wieder
entsprechend zurück. Müll gehört
natürlich auch in den Papierkorb.
|
KURSSTUFE 2 |
Mindestanforderungen für
das Bestehen der Abiturprüfung
Im Wesentlichen gibt es vier Kriterien, die eure
Prüfungsergebnisse erfüllen müssen:
-
Keines der Ergebnisse der 5
Prüfungsfächer darf 0 Punkte sein (siehe
Null-Punkte-Regelung)
-
Maximal
ein (schriftliches)
Leistungsfach unter 5 NP Bei mehr als einem LF unter 5 Punkten wird eine
mündliche Zusatzprüfung nötig.
-
Ingesamt
maximal zwei der 5
Prüfungsfächer (3x schriftlich + 2x
mündlich) unter 5 NP Dies bitte auch bei den regulären mündlichen
Prüfungen im Hinterkopf haben, und diese nicht
auf die leichte Schulter nehmen (es besteht bei
diesen keine Wiederholungsmöglichkeit)
-
Es müssen mindestens 100 NP
durch alle fünf Prüfungsfächer erreicht werden. Jedes der 5 Prüfungsergebnisse zählt dabei
vierfach! (Ihr braucht also im Schnitt mindestens 5NP in
allen Prüfungsfächern) 5 NP x 5 Prüfungsfächer x 4fache Wertung = 100
NP
Im Zweifelsfall fragt nochmals
bei uns Oberstufenberatern nach ... oder kommt am
besten erst gar nicht in die Verlegenheit rechnen zu
müssen ... ;-)
GFS-Regelungen für die
aktuelle Kursstufe 1
Es gelten ab diesem Schuljahr wieder die regulären
Vorgaben für GFS in der Kursstufe.
Die Corona bedingten Sonderregelungen für die
Kursstufe entfallen.
D.h. die drei formal
vorgeschriebenen GFS müssen bis spätestens zu den Herbstferien
festlegt werden.
Die entsprechenden Formblätter erhaltet ihr in der
Tutorenstunde, und diese müssen dann vor den
Herbstferien den Tutoren zur Kontrolle vorgelegt
werden. Einmal gewählte GFS-Themen und festgelegte
Zeiträume innerhalb der ersten drei Halbjahre müssen
eingehalten werden.
Die Formalia (Termine, äußere Form etc.) findet ihr
zum Download
hier
Neuregelung
der mündlichen Prüfung / Kursbelegung in
Geografie und Gemeinschaftskunde
Die Fächer Geografie bzw. Gemeinschaftkunde
Fächer können künftig nun nur dann als
Prüfungsfach gewählt werden, wenn Kurse im
jeweiligen Fach über alle vier Halbjahre hinweg
belegt wurden. Die bisher übliche
Kombinationsprüfung Geo/Gmk entfällt damit.
Die Pflicht mindestens zwei Kurse in Gmk bzw.
Geo zu belegen besteht aber weiterhin.
|