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Liebe Schüler*innen und Schüler, liebe Erziehungsberechtigte
ein regelmäßiger Schulbesuch ist eine wichtige Grundlage für
einen erfolgreichen Besuch der Kursstufe. Deshalb möchten wir an
dieser Stelle die aktuellen Entschuldigungsregelungen am FWG für
alle transparent darlegen.
Entschuldigungsfristen
Die Schulbesuchsverordnung verlangt, dass Sie die Schule
spätestens am zweiten Tag des Fehlens über die voraussichtliche
Dauer und den Grund der Verhinderung informieren. An Tagen, an
denen eine Leistungserhebung (Klausur, GFS) ansteht, hat die
Benachrichtigung bis zur ersten Schulstunde vorzuliegen.
Bei nicht volljährigen SchülerInnen
muss die Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten
erfolgen.
Sobald Sie wieder an der Schule sind,
legen Sie schnellstmöglich die schriftliche Entschuldigung
für die versäumten Stunden Ihrem Tutor / Ihrer Tutorin vor, der
diese zur Dokumentation ihrer entschuldigten Fehlzeiten
aufbewahrt.
Eine gesonderte Entschuldigung für die einzelnen KurslehrerInnen
ist nicht nötig. Nachträglich eingereichte Entschuldigungen und
Sammelentschuldigungen können nicht akzeptiert werden!
Ist Ihre Abwesenheit vom Unterricht vorhersehbar, so
müssen Sie sich
vorher bei Ihrem Tutor (bis zu einem Schultag) oder
bei der Schulleitung (für längere Abwesenheit
und vor oder nach Ferienabschnitten)
beurlauben lassen.
Umgang mit Fehlzeiten
Der Tutor hat über das digitale Klassenbuch die Übersicht über
alle versäumten / entschuldigten Stunden seines Tutorats. Die
KurslehrerInnen selbst können überprüfen, ob die SchülerInnen
für versäumte Stunden entschuldigt worden sind
Bei gehäuften (auch entschuldigten) Fehlzeiten informieren die
FachlehrerInnen die zuständigen Tutoren. Daraufhin wird ein
Gespräch mit den Oberstufenberatern festgelegt und werden
gegebenenfalls die Eltern informiert. In begründeten Fällen kann
auf das regelmäßige Abzeichnen des Unterrichtsbesuchs durch die
einzelnen FachlehrerInnen (Laufzettel) bestanden werden. Als
letzte Maßnahme behält sich die Schulleitung vor eine
Attestpflicht anzuordnen.
Unentschuldigte Fehlzeiten werden in Ihrem Zeugnis nach jedem
Kurshalbjahr entsprechend vermerkt
(„Bei XY liegen xx
Schulversäumnisse nach § 1.3 der Schulbesuchsverordnung vor
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